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Fach-Info

Illegale Rabatte

Das Lausanner Strafgericht verurteilt den Möbelhändler Conforama mit Sitz in Ecublens (VD) zu einer Geldstrafe von 5000 Franken sowie einer Zahlung von 1,5 Millionen Franken an den Kanton Waadt. Das Unternehmen ist schweizweit tätig und tritt seit kurzem unter dem Namen Confo auf. Der Westschweizer Konsumentenschutz (FRC) hatte den Fall ins Rollen gebracht, die Staatsanwaltschaft führte die Untersuchungen fort.

 

Konkret geht es im Fall um Aktionsangebote, bei denen zusätzlich zum tatsächlichen Verkaufspreis ein höherer durchgestrichener Preis aufgeführt wird. Damit zeigen Händler, dass ein Produkt bei ihnen aktuell weniger kostet als zuvor. Laut bundesrätlicher Verordnung muss der durchgestrichene Preis aber mindestens doppelt so lange gegolten haben wie der herabgesetzte. Zudem darf er während maximal zwei Monaten angegeben werden.

 

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft forderte vor dem Lausanner Gericht eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Franken plus eine gleich hohe Ausgleichszahlung. Bei dieser geht es um eine sogenannte Ersatzforderung: Sie bezieht sich auf die Vermögenswerte, welche durch die strafbaren Handlungen erlangt wurden. Bei der Ersatzforderung folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Es setzte jedoch die Geldstrafe mit Fr. 5000.- massiv tiefer an.

 

Conforama betreibt in der Schweiz 15 Filialen. Das Unternehmen ist Teil der XXXLutz-Gruppe, zu der auch Pfister, Möbel Hubacher, Möbel Egger, Möbel Svoboda, Mömax und Lipo gehören. (hw)