Nachlässig, sogar die Schreiner
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) kontrolliert regelmässig, wie korrekt die Holzdeklaration in der Praxis umgesetzt wird. Kontrolliert wurden 2017 kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt.
Insgesamt fanden im vergangenen Jahr 120 Kontrollen statt, davon 13 in Schreinereien, 17 bei Möbelfachhändlern und 18 bei Versand- und Onlinehändlern. Sieben kontrollierte Schreinereien deklarierten ihre Produkte vollständig korrekt. Oft setzen diese Firmen auf die erleichterte Deklaration mit einem der Offerte beiliegenden Geschäftspapier. Das ist möglich für Unternehmen mit Einzelanfertigungen und Kleinserien.
Bei den anderen sechs kontrollierten Schreinereien war kein Produkt vollständig korrekt deklariert, was oft an fehlender Kenntnis über die Verordnung bzw. die Deklarationspflicht lag. Stellt das BFK Mängel fest, fordert es die Unternehmung zu entsprechenden Anpassungen auf. Die betroffenen Unternehmen haben die nötigen Massnahmen innerhalb einer gesetzten Frist umgesetzt.
Zum Vergleich: Von den 17 kontrollierten Möbelfachhändlern deklarierten drei ihre Produkte vollständig korrekt. Sechs Unternehmen deklarierten teilweise richtig, bei acht Unternehmen war kein Produkt vollständig korrekt deklariert.
Überprüft wurden auch18 Versand- und Onlinehändler. Die Hälfte deklarierte teilweise richtig. Bei den anderen neun Unternehmen war kein Produkt vollständig korrekt deklariert.
Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Produkte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.